Informationen für…
Patienten und Probanden
Wenn Sie über ihre Anwältin oder ihren Anwalt der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht Informationen erhalten haben, dass ich mit einer Begutachtung beauftragt worden bin, müssen Sie zunächst nicht selbst aktiv werden. Sie werden von mir per Post eine Einladung zur gutachterlichen Untersuchung erhalten. Bitte bestätigen Sie diese per Post oder E-Mail oder sagen Sie diese ab, falls Ihnen der Termin nicht passt.
Gutachten zur Schuldfähigkeit, der Kriminalprognose oder auch der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage sind freiwillig. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie, beziehungsweise Ihr Kind sich begutachten lassen wollen/will, sollten Sie sich vorab mit ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt in Verbindung setzen.
Üblicherweise beinhaltet die Begutachtung ein ausführliches Anamnesegespräch und eine psychiatrische Exploration. Unter Umständen kommt eine internistisch-neurologische oder eine testpsychologische Untersuchung hinzu. Eine solche Begutachtung umfasst insgesamt meist zwei, manchmal auch mehr Termine, die in der Regel zwischen zwei und vier Stunden andauern und einen ruhigen, ungestörten Raum benötigen. Bei aussagepsychologischen Gutachten ist eine erneute Erörterung des Tatgeschehens notwendig. Bei diesem Teil der Begutachtung darf keine dritte Person zugegen sein.
Gerade bei jüngeren Kindern und Jugendlichen empfiehlt es sich, dass ein Elternteil oder eine Vertrauensperson gerade zu Beginn der Begutachtung das Kind unterstützt. Auch können Eltern häufig bessere Angaben zu anamnestischen Fragestellungen (Kranken-/Lebensgeschichte) machen. Hier ist ein Einbezug der Eltern unter Umständen sinnvoll, das hängt vom Einzelfall ab.
Im Falle einer familienrechtlichen Begutachtung wird der Untersuchungsablauf individuell an die Fragestellung angepasst. So kann eine solche Begutachtung unter Umständen deutlich kürzer sein, oder auch ausführlicher mit mehreren Untersuchungen an mehreren Tagen mit verschiedenen Personen (Vater-Kind; Mutter-Kind; Kind alleine; Eltern jeweils alleine).
Sollte es bereits (kinder- und jugend-)psychiatrische oder pädagogische Vorbefunde (Berichte, Arztbriefe) geben, ist es hilfreich, wenn Sie diese zur Hand haben. Hilfreich sind auch das gelbe Kinderuntersuchungsheft und Zeugnisse Ihres Kindes.
Wenn Sie im Vorfeld der gutachterlichen Untersuchung noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mein Sekretariat wenden oder mich per E-Mail kontaktieren.
Kinder und jugendliche Probanden
Du sollst von mir für ein Gerichtsverfahren begutachtet werden, vielleicht, weil du einer Straftat beschuldigt wirst, vielleicht, weil du eine wichtige Zeugenaussage gemacht hast, die ich beurteilen soll, oder auch, weil es um die Frage von Umgangs- oder Sorgerecht mit deinen Eltern geht. Was kommt auf dich zu? Wie läuft das ab?
Du wirst von mir eine Posteinladung zu dieser Untersuchung bekommen. Bitte gib mir eine Rückmeldung per Post oder per E-Mail, ob dir dieser Termin passt. Wenn er nicht passt, melde dich bitte auch, damit wir vielleicht einen alternativen Termin finden können. In der Regel werden wir uns zwei- oder dreimal treffen. Wir reden dann über deine Familie, deine Zeit im Kindergarten, in der Schule, bei der Ausbildung. Wir sprechen über deine Hobbys und darüber, wie es dir seelisch geht. Natürlich müssen wir auch über den eigentlichen Grund des Gutachtens reden. Außerdem kann es sein, dass eine Kollegin oder ein Kollege von mir dich zusätzlich mit verschiedenen Testverfahren untersucht. Dabei kannst du nichts falsch machen, es geht vielmehr darum, dich besser zu verstehen. Manchmal ist es auch nötig, dass ich dich als Ärztin körperlich oder neurologisch untersuche, das ist ähnlich wie beim Kinder- oder Hausarzt.
Wenn deine Aussage begutachtet wird, ist es wichtig, dass wir beide an dem Termin, an dem es um deine eigentliche Aussage geht, allein sind. Bei der sogenannten Anamneseerhebung, also bei den Fragen zu deiner Lebensgeschichte, kannst du gern ein Elternteil oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Grundsätzlich sollst du wissen, dass die Begutachtung freiwillig ist.
Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne per E-Mail an mich wenden. Viele Fragen und Unsicherheiten können wir schon im Vorfeld der Untersuchung klären.
