Gutachten für die Justiz
Informationen für Staatsanwaltschaft und Gerichte
Die Beauftragung eines strafrechtlichen oder aussagepsychologischen Gutachtens ist grundsätzlich jederzeit möglich. Bitte nehmen Sie entweder per E-Mail (gutachten.mss@icloud.com) oder telefonisch (05624-9268230) Kontakt mit mir. Bitte hinterlassen Sie gern auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, falls ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann.
Ich bitte Sie dringend darum, die Möglichkeit der Übernahme eines Gutachtens vorab zu besprechen. Gerade in Zeiten hoher Auslastung kann die Erstellung eines komplexeren Gutachtens durchaus einen längeren Vorlaufzeitraum haben. Ich ziehe grundsätzlich Haftsachen, aber auch Gutachten zu jungen Kindern (im Rahmen der Aussagepsychologie) vor. Daher ist es wichtig, die Möglichkeiten und den zeitlichen Rahmen der Gutachtenerstellung vorab gemeinsam zu erörtern.
In der Regel führe ich die Begutachtungen in meiner Praxis in Niedenstein durch, bin aber unter Umständen auch bereit, zu Probanden nach Hause zu fahren, beziehungsweise Begutachtungen in Jugendhilfeeinrichtungen o.ä. durchzuführen. Bei inhaftierten Probanden findet die Begutachtung selbstverständlich im Rahmen der JVA statt.
Ich entscheide individuell, inwieweit ich zur Beantwortung der gutachterlichen Fragestellung eine(n) meiner psychologischen Mitarbeiter*innen mit einer testpsychologischen Untersuchung beauftrage. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn es um Fragen der Reifeentwicklung, die Folgen einer Straftat oder die Persönlichkeitsentwicklung geht, dient aber dem besseren Verständnis des Probanden und der Hypothesengenerierung. Sollten Sie als auftraggebende Instanz mit einer testpsychologischen Zusatzuntersuchung nicht einverstanden sein, so machen Sie dies bitte direkt bei der Beauftragung kenntlich.
Meine Mitarbeiterin Frau Bauer, die für die Aktenverwaltung und Terminkoordination mit den Probanden zuständig ist, erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse praxis.schueler-springorum@t-online.de.
Meine Leistungen
Strafrecht
- Reifebeurteilung Jugendlicher und Heranwachsender (§§ 3 und 105 JGG)
- Schuldfähigkeit (§§ 20/21 StGB)
- Kriminaltherapie und Kriminalprognose/ Risk Assessment (§§ 63, 64, 66 und 68 StGB, § 5 JGG)
- Gutachten zu Kriminaltherapie und Kriminalprognose/Risk Assessment und Risk Management von jugendlichen und heranwachsenden Maßregelvollzugspatienten
- Methodenkritische Gutachten
Meine Schwerpunktgebiete
- Jugendliche und heranwachsende Sexualstraftäter, inkl. Sexualstraftaten in digitalen Medien
- Gewalt- und Tötungsdelikte durch Jugendliche
- Extremistisch-motivierte Gewalt (ideologie-übergreifend)
- Klärung entwicklungspsychopathologischer Fragestellungen bei jungen erwachsenen Straftätern (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, FAS, adultes ADHS, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen)
Meine Leistungen
Aussagepsychologie
- Gutachten zu Aussagetüchtigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- Methodenkritische Gutachten zu aussagepsychologischen Fragestellungen
Meine Leistungen
Gutachten zu familienrechtlichen Fragestellungen
- Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl, v.a. bei Fragen der Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung, sexuellen Missbrauchs oder bei Kindern, die aufgrund einer psychischen Störung einen besonderen Förderbedarf aufweisen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterbringung (§1631b BGB)
- Gutachten zu notwendigen Hilfen zur Erziehung
